Bietungsgarantie bei grenzüberschreitenden Vergaben: Vadium und Bankgarantien in der EU
Prüfen Sie bei einer Auslandsvergabe Aussteller, Wortlaut, Betrag, Währung und Einreichung gemeinsam: Die Herkunft aus der EU garantiert keine Annahme. Im EU-Verfahren gelten Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit; die konkreten Sicherungsformen bestimmen nationales Recht und rechtmäßige Vergabeunterlagen. [1] § 54 Kbt. enthält keine allgemeine ungarische Grenze von 1–2 %; die slowakischen Höchstbeträge unterscheiden zwischen Ober- und Unterschwellenverfahren. [2] [3]
Bietungsgarantie bei grenzüberschreitenden Vergaben: Vadium und Bankgarantien in der EU
Keine allgemeine Grenze von 1–2 %
Wahl zwischen Formen nach § 54 Kbt.
Betrag nach Kosten und Chancengleichheit.
Höchstens 1 %
Rahmenvereinbarung: größter geschätzter Einzelabruf.
Mindestens während der Angebotsgültigkeit.
5 % / 500.000 EUR
Unterschwelle nach § 108 Abs. 7: 3 % / 100.000 EUR.
Eurogrenze für alle Lose zusammen.
Vadium-Nachweis bei Öffnung
Sicherungsformen nach § 99 wählbar.
Fehlender Nachweis führt zum Ausscheiden.
Eine Auslandsvergabe verlangt eine Angebotssicherheit? Klären Sie vor der Bankbestellung Betrag, Form, Laufzeit und Einreichung. Ungarische Praxis lässt sich nicht unverändert auf Rumänien, die Slowakei oder Österreich übertragen.
Wird eine ausländische Garantie akzeptiert?
Im Anwendungsbereich der EU-Richtlinie muss der Auftraggeber gleich, diskriminierungsfrei und verhältnismäßig handeln. Daraus folgt keine automatische Annahme jeder Urkunde jeder Bank oder Versicherung aus EU/EWR: Prüfen Sie Berechtigung, zulässigen Sicherungstyp und Bedingungen. [1]
Rumänisches Recht erlaubt ausdrücklich Garantieschreiben von Banken aus Rumänien oder einem anderen Staat und stellt gesonderte Anforderungen an Versicherer. Bankgarantie, Garantieversicherung und Bürgschaft sind zu unterscheiden: Bestellen Sie das nach Recht und Unterlagen zulässige Instrument. [4]
Zahlung „auf erstes Anfordern“ ist keine identische gesetzliche Vorlage für alle Länder. In Rumänien muss die Sicherheit unwiderruflich und unbedingt sein; Art. 36 Abs. 4 HG 395/2016 verlangt Zahlung auf erste Anforderung mit Erklärung des Begünstigten zum Verschulden des gesicherten Unternehmens. Das Instrument ist mit dem Angebot fristgerecht in SEAP einzureichen. [4] [5]
Ungarn, Rumänien, Slowakei und Österreich
Ungarn: § 54 Abs. 2 Kbt. erlaubt die Wahl zwischen Kontoeinzahlung, Garantie oder selbstschuldnerischer Bürgschaft eines Finanzinstituts oder Versicherers sowie einer Versicherungspolice mit entsprechender Bürgschaft. Der Betrag orientiert sich an Chancengleichheit und voraussichtlichen Kosten einer Verletzung der Angebotsbindung; eine allgemeine Grenze von 1 % oder 2 % bei Bauaufträgen steht hier nicht. Grundsätzlich ist die Sicherheit bis zum Beginn der Bindung bereitzustellen; für die Mitteilung über den Verzicht auf Verhandlungen nach § 87 Abs. 6 gilt eine Sonderfrist von fünf Arbeitstagen. [2]
Rumänien: höchstens 1 % des geschätzten Auftragswerts, bei Rahmenvereinbarungen des größten geschätzten Einzelabrufs. Die Laufzeit muss mindestens die Angebotsgültigkeit decken. Überweisung sowie gesetzliche Bank- oder Versicherungsinstrumente sind zulässig; Garantieschreiben von Nichtbank-Finanzinstituten unterliegen eigenen Wertgrenzen. Die Vertragserfüllungssicherheit hat einen anderen Zweck und andere Regeln. [6]
Slowakei: § 46 erlaubt Bankgarantie, Garantieversicherung oder Einzahlung auf ein Bankkonto. § 46 Abs. 3 begrenzt auf 5 % und 500.000 EUR; für nationale Unterschwellenverfahren gilt nach § 108 Abs. 7: 3 % und 100.000 EUR. Beide Grenzen sind einzuhalten. Bei Losen gilt der Prozentsatz je Los, die Eurogrenze für alle Lose zusammen. [7]
Nach der allgemeinen Sprachregel in § 20 Abs. 20–21 sind slowakische oder tschechische Unterlagen möglich. Andere Sprachen erfordern grundsätzlich eine amtliche slowakische Übersetzung; beachten Sie die Ausnahme einer zugelassenen anderen Sprache. Im Unterschwellenverfahren ist die eigene Sprachregel des § 108 Abs. 4 zu prüfen. [8]
Österreich: § 99 BVergG 2018 erlaubt Bankgarantie, entsprechende Rücklassversicherung, Bargeld oder Bareinlagen. Das Vadium sichert den Rücktritt vom Angebot oder die schuldhafte Nichtbehebung wesentlicher behebbarer Mängel trotz Aufforderung. Fehlt der Nachweis eines verlangten Vadiums bei Angebotsöffnung, verlangt § 141 Abs. 1 Z 5 das Ausscheiden. Planen Sie hier keine spätere Nachreichung ein. [9]
Währung und Laufzeit mit der Bank klären
Beantragen Sie die Garantie möglichst in der geforderten Währung. Bei anderer Währung klären Sie vorher Zulässigkeit, maßgeblichen Kurs und Prüfzeitpunkt der Deckung. Die genannten Vorschriften begründen keine einheitliche MNB/BNR/NBS/EZB-Regel und keinen sicheren Puffer von 5–10 %. Eine andere Währung kann Kursrisiken verursachen; prüfen Sie die Berechnung laut Unterlagen mit der Bank.
In Ungarn kann bei Angebotsverlängerung auch die Aufrechterhaltung der Sicherheit verlangt werden, doch § 54 Abs. 7 enthält Ausnahmen: Vor der Entscheidungsmitteilung darf bei weiterer Bindung über 90 Tage, bei Bauaufträgen oder integrierter Verfahrenskontrolle über 120 Tage, keine Aufrechterhaltung mehr verlangt werden. In der Slowakei beträgt die gesicherte Bindung höchstens zwölf Monate ab Angebotsfrist und darf danach nicht verlängert werden. [10] [11]
Schritte vor der Einreichung
- Begünstigten, Betrag, Währung, Abrufbedingungen und Ablauf mit der Bank abstimmen; Unklarheiten vor Ausstellung beim Auftraggeber klären.
- Zulässige Urkunde und Upload prüfen. Eine SWIFT-MT760-Nachricht oder ein signiertes PDF ist kein allgemein ausreichender Einreichungsweg.
- Übersetzung und Frist gesondert prüfen, einschließlich slowakischer Ausnahmen und der jeweiligen ausländischen Unterlagen.
- Einreichungsbeleg aufbewahren. In Ungarn kann der fehlende oder formwidrige Nachweis nach § 71 Abs. 3a ergänzt werden, wenn die Sicherheit ordnungsgemäß bereitgestellt oder die Urkunde rechtzeitig ausgestellt war. Eine verspätet geschaffene oder unzureichende Sicherheit rettet das nicht. [12]
FAQ
- Darf der ausländische Auftraggeber ausschließlich inländische Bankgarantien fordern?
Gleichbehandlung bedeutet keine automatische Urkundenannahme. Ausstellerberechtigung und Sicherungsanforderungen des jeweiligen Landes müssen erfüllt sein. [1] [4]
- Was ist der häufigste Formfehler bei Bietungsgarantien?
Eine belegte Rangfolge häufiger Fehler liegt hier nicht vor: Betrag, Typ, Text, Laufzeit und Einreichung sind zu prüfen. In Rumänien ist die unbedingte Zahlung auf erste Anforderung genau geregelt. [13]
- Kann ein fehlendes Vadium in Österreich nachgereicht werden?
Der bei Öffnung fehlende Nachweis des verlangten Vadiums ist ein Ausscheidensgrund nach § 141 Abs. 1 Z 5. Verlassen Sie sich nicht auf spätere Nachreichung. [14]
- Wie lässt sich das Wechselkursrisiko bei Währungsgarantien minimieren?
Möglichst die geforderte Währung wählen; sonst Zulässigkeit, Kurs und Prüfzeitpunkt klären. Ein Puffer von 5–10 % ist keine allgemeine gesetzliche Lösung oder Sicherheitsgarantie.
Hivatkozások
- Directive 2014/24/EU — Article 18(1)
- 2015. évi CXLIII. törvény (Kbt.) — 54. § (1)–(3)
- Zákon č. 343/2015 Z. z. o verejnom obstarávaní — § 46 ods. 3; § 108 ods. 7
- Legea nr. 98/2016 privind achizițiile publice — art. 154 alin. (4)
- Norme metodologice aprobate prin HG nr. 395/2016 — art. 36 alin. (2), (4)–(5)
- Legea nr. 98/2016 privind achizițiile publice — art. 154 alin. (2)–(4)
- Zákon č. 343/2015 Z. z. o verejnom obstarávaní — § 46 ods. 1, 3–4; § 108 ods. 7
- Zákon č. 343/2015 Z. z. o verejnom obstarávaní — § 20 ods. 20–21; § 108 ods. 4
- Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) — § 2 Z 32 lit. a; § 99; § 141 Abs. 1 Z 5
- 2015. évi CXLIII. törvény (Kbt.) — 54. § (7)
- Zákon č. 343/2015 Z. z. o verejnom obstarávaní — § 46 ods. 2
- 2015. évi CXLIII. törvény (Kbt.) — 71. § (3a); 73. § (1) i)
- Norme metodologice aprobate prin HG nr. 395/2016 — art. 36 alin. (2), (4)
- Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) — § 141 Abs. 1 Z 5
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Utolsó szakmai felülvizsgálat: 2026-10-15
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