Konsortialvertrag für Vergaben: Was ist Pflicht, was sollte geregelt werden?
Bei ungarischen Vergaben ist ein gemeinsamer Vertreter zu bestimmen und dem Angebot – bei mehrstufigen Verfahren dem Teilnahmeantrag – eine Vollmacht einschließlich EKR-Erklärungen beizulegen. [1] Die Mitglieder haften kraft Gesetzes solidarisch für die Leistung; diese Kbt.-Vorschrift enthält kein einheitliches Muster sämtlicher interner Klauseln. [2] Regeln Sie Aufgaben, Abrechnung und Sicherheiten nach Ausschreibung und anwendbarem Recht, getrennt von Empfehlungen zur Risikosteuerung.
Konsortialvertrag: Prüfpunkte
Gemeinsamer Vertreter
Prüfen Sie Bestellung und Vollmacht einschließlich EKR.
Außenhaftung
Klären Sie anwendbares Recht und Ausschreibungsregeln.
Aufgabenteilung
Halten Sie Arbeitsteile und verlangte Anteile fest.
Finanzregeln
Stimmen Sie Rechnungen, Zahlungen und Steuern ab.
Regress und Sicherheiten
Verhandeln Sie Erstattung und angemessene Sicherheiten.
Störung und Ausscheiden
Prüfen Sie rechtmäßige Aufgabenübernahme und Austrittsbedingungen.
Planen Sie ein gemeinsames Angebot im Inland oder Ausland? Ein Konsortialvertrag hilft, wenn er die Vertretung gegenüber dem Auftraggeber und die interne Zusammenarbeit klärt. Sammeln Sie zuerst die Ausschreibungsanforderungen und regeln Sie anschließend interne Finanzen und Leistung.
1. Was ist gegenüber dem Auftraggeber Pflicht?
Unter der Richtlinie 2014/24/EU darf für die gemeinsame Teilnahme keine bestimmte Rechtsform verlangt werden. Nach Zuschlag nur insoweit, als sie zur ordnungsgemäßen Erfüllung erforderlich ist. Die Richtlinie enthält kein in allen Ländern verbindliches internes Vertragsmuster. [3]
Unterscheiden Sie im ungarischen Verfahren:
- Mitglieder und Verfahren: Machen Sie deutlich, wer für welche Ausschreibung zusammenarbeitet. Jede Erklärung im Namen der Gruppe muss alle gemeinsamen Bieter eindeutig bezeichnen. [4]
- Vertreter und Vollmacht: Die Mitglieder bestimmen einen Vertreter aus ihrer Mitte. Die beizulegende Vollmacht muss EKR-Erklärungen umfassen. Vertragsschluss und weitere Befugnisse sind gesondert zu klären; nicht immer regelt sie dieselbe Verfahrensvollmacht. [1]
- Solidarische Leistung: Die Haftung folgt aus dem Kbt., nicht ausschließlich aus der internen Erklärung. Geben Sie auch die in der Ausschreibung verlangte ausdrückliche Zusage ab. [2]
- Aufgaben und Anteile: Halten Sie die tatsächliche Aufteilung fest und erfüllen Sie besondere Dokumentationsvorgaben. §35 enthält keine allgemeine verbindliche Prozentliste für jeden Innenvertrag. Stimmen Sie Eignungsnachweis und übernommene Leistung aufeinander ab. [5]
2. Abrechnung, Rechnungen und Steuern
Dies sind Empfehlungen zur Vertragsvorbereitung, keine allgemeinen gesetzlichen Rechnungsmodelle:
- Direktabrechnung: Prüfen Sie, ob Ausschreibung, Hauptvertrag und Steuerrecht Rechnungsstellung und Zahlung je Mitglied zulassen. Sie ist nicht automatisch in jeder Lage die sicherste Lösung.
- Zahlungen über den Konsortialführer: Vereinbaren Sie Weiterleitungsfrist, Belege und Zugang zu Zahlungsinformationen. Erwägen Sie ein separates Konto.
- Grenzüberschreitende Steuern: Stimmen Sie Umsatzsteuer und interne Abrechnung steuerlich ab; eine ausländische Steuernummer allein belegt kein Reverse-Charge-Verfahren.
3. Ausscheiden, Mitwirkung und Unterlagen
Die interne Austrittsklausel entscheidet nicht über das vergaberechtliche Schicksal des Angebots. In Ungarn dürfen die Verbleibenden nach Fristablauf nur fortfahren, wenn sie sämtliche Eignungsbedingungen weiterhin erfüllen und der lautere Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird. Bei mehrstufigen Verfahren zählt die Teilnahmefrist. Das erlaubt nicht allgemein die Aufnahme eines neuen Mitglieds. [6]
Regeln Sie Unterlagenübergabe und Mitwirkungsfristen. Bei Nutzung der EEE/ESPD braucht jeder gemeinsam teilnehmende Wirtschaftsteilnehmer ein eigenes Dokument; es ist ein vorläufiger Nachweis. Im ungarischen EKR gibt der einreichende Bieter die Formularerklärungen gemäß Vollmacht ab. [7] [8] [9]
4. Unterschiedliche Landesanforderungen
- Rumänien: Artikel 54 des Gesetzes 98/2016 verbietet eine bestimmte Rechtsform zur Angebotsabgabe; nach Zuschlag ist eine angekündigte und erforderliche Form möglich. Abweichende gemeinsame Leistungsbedingungen müssen objektiv begründet und verhältnismäßig sein. Inhalt und Einreichung des acord de asociere sind anhand der konkreten Unterlagen zu prüfen. [10]
- Slowakei: Die persönliche Stellung wird individuell, finanzielle und fachliche Eignung gemeinsam nachgewiesen; die Tätigkeitsberechtigung bezieht sich auf den eigenen Leistungsteil. §37 allein enthält keine verbindliche Liste von Führervollmachten oder bedingungslosen Solidarhaftungsklauseln. [11]
- Österreich: Die Bietergemeinschaft schuldet im Auftragsfall als ARGE solidarische Leistungserbringung. Daraus folgt keine identische Klauselliste für jeden Innenvertrag. [12]
5. Interne Absicherung: Was verhandeln?
- Kosten und Regress: Vereinbaren Sie Erstattungsposten, Nachweise und Fristen. Nach ungarischem Zivilrecht kann der über seinen Anteil hinaus leistende Solidarschuldner den Anteil der anderen zurückfordern; das Innenverhältnis kann die Quote beeinflussen. [13]
- Sicherheiten: Erwägen Sie eine angemessene Bankgegengarantie. Sie ist keine allgemeine gesetzliche Pflicht; verhandeln Sie Betrag, Laufzeit und Abrufbedingungen.
- Störungsplan: Legen Sie Mitteilung, Abhilfe und rechtmäßige Aufgabenübernahme fest. Der Innenvertrag hebt die Grenzen für Nachunternehmer, Parteienwechsel und Vertragsänderungen nicht auf. [14]
FAQ
- Ist eine notarielle Beglaubigung des Konsortialvertrags vorgeschrieben?
In Ungarn schreibt §35 Kbt. keine allgemeine anwaltliche oder notarielle Bestätigung vor. Prüfen Sie die Einreichungsform nach 41/A und den Dokumentregeln; für Erklärungen als unmittelbare Anspruchsgrundlage können besondere Anforderungen gelten. Formen anderer Länder sind getrennt zu prüfen. [15]
- Darf der Konsortialvertrag bei ungarischen Ausschreibungen in Fremdsprache eingereicht werden?
Verfahrenssprache ist Ungarisch, der Auftraggeber kann daneben eine andere Sprache zulassen. Ist eine ungarische Übersetzung nötig, muss er auch die Übersetzung des Bieters akzeptieren; beglaubigte Übersetzung ist keine allgemeine Pflicht. [16]
- Darf die Bietergemeinschaft einen unzuverlässigen Partner während der Prüfung ausschließen?
Interner Ausschluss garantiert den Fortbestand des Angebots nicht. Bei Ausscheiden nach Fristablauf müssen die Verbleibenden in Ungarn alle Eignungsbedingungen ohne Wettbewerbsbeeinträchtigung erfüllen; das erlaubt keinen allgemeinen Austausch gegen ein neues Mitglied. [6]
- Muss jedes Mitglied den Konsortialvertrag einzeln unterzeichnen?
Die Vereinbarung muss jedes betroffene Mitglied wirksam binden; nicht nur die persönliche Unterschrift des gesetzlichen Vertreters ist möglich. Nach ungarischem Zivilrecht kann auch ein wirksam berechtigter oder bevollmächtigter Vertreter handeln. Die EKR-Formulareinreichung folgt einer eigenen Regel. [17] [9]
Hivatkozások
- 2015. évi CXLIII. törvény a közbeszerzésekről (Kbt.) — 35. § (2)–(2a)
- 2015. évi CXLIII. törvény a közbeszerzésekről (Kbt.) — 35. § (6)
- 2014/24/EU irányelv a közbeszerzésről — 19(2)–(3)
- 2015. évi CXLIII. törvény a közbeszerzésekről (Kbt.) — 35. § (3)
- 2015. évi CXLIII. törvény a közbeszerzésekről (Kbt.) — 35. §; 65. § (6), (9)
- 2015. évi CXLIII. törvény a közbeszerzésekről (Kbt.) — 35. § (7)
- Commission Implementing Regulation (EU) 2016/7 establishing the standard form for the ESPD — Annex 1 — instructions for groups
- 2014/24/EU irányelv a közbeszerzésről — 59(1)–(2)
- 2015. évi CXLIII. törvény a közbeszerzésekről (Kbt.) — 41/A. § (5)
- Legea nr. 98/2016 privind achizițiile publice — art. 54 alin. (1)–(5)
- Zákon č. 343/2015 Z. z. o verejnom obstarávaní — § 37 ods. 1–5
- Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) — § 2 Z 4, Z 12; § 21 Abs. 2
- 2013. évi V. törvény a Polgári Törvénykönyvről — 6:30. § (1)
- 2015. évi CXLIII. törvény a közbeszerzésekről (Kbt.) — 65. § (10); 138–139. §; 141. §
- 2015. évi CXLIII. törvény a közbeszerzésekről (Kbt.) — 35. § (2a); 41/A. § (1)–(3)
- 2015. évi CXLIII. törvény a közbeszerzésekről (Kbt.) — 2. § (6); 47. § (2)
- 2013. évi V. törvény a Polgári Törvénykönyvről — 6:11. §; 6:15. § (1)–(2)
Források
- 2014/24/EU irányelv a közbeszerzésről
- 2015. évi CXLIII. törvény a közbeszerzésekről (Kbt.)
- Legea nr. 98/2016 privind achizițiile publice
- Zákon č. 343/2015 Z. z. o verejnom obstarávaní
- Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018)
- 2013. évi V. törvény a Polgári Törvénykönyvről
- Commission Implementing Regulation (EU) 2016/7 establishing the standard form for the ESPD
Utolsó szakmai felülvizsgálat: 2026-10-22
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