Darf eine Referenz ausschließlich an einen CPV-Code gebunden werden? EU-Rechtsprechung und Vergabepraxis

Nein, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH/CJEU) und Art. 58 der Richtlinie 2014/24/EU ist es vergaberechtswidrig, Eignungskriterien (Referenzen) ausschließlich an einen bestimmten numerischen CPV-Code zu knüpfen. Öffentliche Auftraggeber müssen Referenzen anhand funktionaler, objektiver und sachbezogener Kriterien definieren; dies wird von Vergabekammern und Verwaltungsgerichten (z. B. BVwG in Österreich gemäß BVergG 2018) strikt durchgesetzt, um Wettbewerbsbeschränkungen zu unterbinden.

Warum verknüpfen Auftraggeber Referenzen gerne mit CPV-Codes?

Öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen versuchen häufig, die Eignungsprüfung durch formale, leicht überprüfbare Kriterien abzukürzen. In Vergabebekanntmachungen finden sich daher Klauseln wie: „Geeignet ist ein Bieter, der in den letzten 3 Jahren mindestens eine Referenz ausschließlich unter dem CPV-Code 45233120-6 (Autobahnbau) erbracht hat.”

Was auf den ersten Blick eindeutig wirkt, stellt einen schwerwiegenden Vergaberechtsverstoß und eine unzulässige Verengung des Bieterkreises dar.

Europarechtliche Grundlagen: Richtlinie 2014/24/EU und EuGH

Die tragenden Säulen des europäischen Vergaberechts sind Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit (Art. 18 und Art. 58 RL 2014/24/EU):

  1. Der CPV-Code ist reine Statistik: Die Klassifikation dient der unionsweiten Markttransparenz (SIMAP/TED) und nicht als Qualitätsnachweis für Fachkunde.
  2. Subjektive Einstufung früherer Auftraggeber: Die Zuordnung eines Altvertrags erfolgte nach dem Ermessen des damaligen Bestellers. Ein Bieter kann technisch identische Leistungen erbracht haben, die damals jedoch unter einem Oberbegriff erfasst wurden.
  3. Grundsatz der funktionalen Gleichwertigkeit: Der Ausschluss eines fachlich einwandfreien Bieters rein wegen der Ziffernfolge verstößt gegen das europäische Primär- und Sekundärrecht.

Nationale Spruchpraxis in den Mitgliedstaaten

Vergabe- und Nachprüfungsbehörden judizieren diese Grundsätze einheitlich:

  • 🇦🇹 / 🇩🇪 Österreich & Deutschland (BVwG / Vergabekammern): Das österreichische BVwG judiziert gemäß § 80 BVergG 2018, dass die funktionale Leistungsfähigkeit maßgeblich ist. In Deutschland gilt Entsprechendes nach § 122 GWB.
  • 🇭🇺 Ungarn (KDB): Die Beschlüsse D.408/11/2018 und D.149/25/2024 erklären CPV-Referenzbindungen für nichtig.
  • 🇷🇴 Rumänien (CNSC): Das CNSC hebt CPV-Ausschlussklauseln nach Legea 98/2016 regelmäßig auf.
  • 🇸🇰 Slowakei (ÚVO): Die Aufsichtspraxis verbietet den formalen Ausschluss bei materieller Eignung.

Rechtssichere Festlegung von Eignungskriterien

Die technische Leistungsfähigkeit muss über objektive Leistungsparameter nachgewiesen werden:

  • Projektvolumen (z. B. Gewerbehalle mit mind. 5.000 m² BGF);
  • Technische Kennwerte (z. B. Schaltanlage mit mind. 2 MW Nennleistung);
  • Verfahrensspezifikationen (z. B. Bohrpfahlgründungen im Spezialtiefbau).

Handlungsempfehlungen für Bieter

  1. Rechtzeitige Bieterfrage (Ersuchen um Aufklärung): Rügen Sie die unzulässige Einschränkung vor Angebotsabgabe und fordern Sie eine funktionale Leistungsbeschreibung.
  2. Grenzüberschreitende Nachweise: Bei Nachweisen aus anderen EU-Ländern ist die detaillierte Leistungsbeschreibung maßgeblich, nicht das Vorhandensein eines identischen CPV-Codes.

FAQ

Kann mein Angebot ausgeschlossen werden, wenn die Referenz technisch identisch ist, aber unter einem abweichenden CPV-Code abgerechnet wurde?

Nein. Weist die Referenzbestätigung die geforderten technischen Parameter nach, ist ein Ausschluss rein wegen des CPV-Codes rechtswidrig und im Nachprüfungsverfahren anfechtbar.

Ist die CPV-Forderung zulässig, wenn der Zusatz "oder gleichwertig" beigefügt wurde?

Auch mit dem Zusatz "oder gleichwertig" bleibt die Formulierung heikel, da CPV-Codes keine Gütekriterien darstellen. Der Auftraggeber muss greifbare Kriterien benennen.

Werden Referenzen aus anderen EU-Staaten anerkannt, auch wenn dort keine CPV-Codes verwendet wurden?

Ja, uneingeschränkt. Nach dem europäischen Diskriminierungsverbot zählt ausschließlich die reale technische Leistungsfähigkeit.

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Utolsó szakmai felülvizsgálat: 2026-09-13

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