EKR für Einsteiger: Registrierung, Angebot und Fristen in Ungarn

In Ungarn werden Vergabeverfahren grundsätzlich über EKR (ekr.gov.hu) nach §§ 40–41 des ungarischen Kbt. abgewickelt. Gesetzliche Ausnahmen von EKR und elektronischer Kommunikation sind zu beachten. Dieser Leitfaden betrifft übliche EKR-Verfahren für Unternehmen, auch aus Österreich und Deutschland. [1]

Prüfen Sie vor Ihrem ersten EKR-Angebot den Zugang, die Unterlagen und die Eingangsbestätigung getrennt. Die folgenden Schritte führen Sie durch den Ablauf.

In Ungarn werden Vergabeverfahren grundsätzlich über EKR (EKR) nach §§ 40–41 des ungarischen Kbt. abgewickelt. Gesetzliche Ausnahmen von EKR und elektronischer Kommunikation sind zu beachten. Dieser Leitfaden betrifft übliche EKR-Verfahren für Unternehmen, auch aus Österreich und Deutschland. [1]

Das System muss den Eingangszeitpunkt bestimmbar machen und die Vertraulichkeit des Angebots wahren. § 4 der ungarischen Verordnung 424/2017 schützt Angebotsdaten vor Fristablauf; dies garantiert nicht den Ausschluss jedes technischen oder menschlichen Fehlers. [2]

1. Schritt: Unternehmensregistrierung und Benutzerverwaltung

Für Bieter aus dem deutschsprachigen Raum ist der erste Schritt die formale Registrierung des Wirtschaftsteilnehmers im Portal:

  1. Benutzer und Organisation: Erstellen Sie den persönlichen Benutzeraccount und registrieren Sie anschließend die Organisation oder beantragen Sie die Zuordnung zu einer vorhandenen Organisation. Nach § 6 der ungarischen Verordnung 424/2017 hat dieselbe natürliche oder juristische Person eine Registrierung. Verwenden Sie die zutreffenden nationalen Kennungen.
  2. Organisations-Administrator: Die Person, die das Unternehmen erstmals registriert, wird Hauptadministrator und kann weitere Mitarbeiter oder Bevollmächtigte einladen.
  3. Berechtigungen und Vertretung: Prüfen Sie die Rechte auf Organisations- und Verfahrensebene sowie die Vertretungsbefugnis oder Vollmacht. Technischer Zugriff allein belegt keine rechtliche Vertretungsmacht. [3] [4]

2. Schritt: Bekanntmachungen recherchieren und Vergabeunterlagen abrufen

Die Verfahrenssuche ist ohne Registrierung möglich; für die Teilnahme müssen Sie sich anmelden:

  • Verfahrenssuche: Recherche nach Stichworten, Name des Auftraggebers (ajánlatkérő), CPV-Codes oder Vergaberegime (national vs. EU-weit).
  • Interesse und Benachrichtigungen: Markieren Sie Ihr Interesse und prüfen Sie die Benachrichtigungseinstellungen. E-Mails ergänzen die Plattform; verfolgen Sie Unterlagen, Änderungen und Fristen regelmäßig direkt im EKR.
  • Download der Unterlagen: Leistungsverzeichnisse, Ausschreibungsbedingungen und Vertragsentwürfe können direkt digital heruntergeladen werden. [5]

3. Schritt: Bieterfragen und zusätzliche Auskünfte einholen

Formelle Bieterfragen sind rechtzeitig über die vorgesehene Funktion des EKR-Verfahrens einzureichen. Telefonate oder normale E-Mails ersetzen diesen Verfahrensschritt nicht; technischen Support erhalten Sie beim Betreiber.

Der Auftraggeber veröffentlicht die Antwort ebenfalls im EKR für alle Wirtschaftsteilnehmer, ohne die Identität des fragenden Unternehmens offenzulegen. [6] [7]

4. Schritt: Angebotserstellung und verschlüsselte Einreichung

Die Einreichung des Angebots umfasst strukturierte Webformulare und Dateianhänge:

  1. Elektronisches Angebotsformular (Felolvasólap): Angebotspreis und rechnerische Bewertungskriterien werden direkt in die Eingabemaske eingetragen.
  2. EEE / EEKD: Wenn das Verfahren es verlangt, füllen Sie die EEE / EEKD und die vorgeschriebenen elektronischen Formulare nach den Vergabeunterlagen aus. Prüfen Sie die Importfunktion in der aktuellen Oberfläche.
  3. Anhänge: Laden Sie Fachangebot, Preisblätter und Erklärungen in den von den Unterlagen verlangten Formaten hoch. Es besteht keine allgemeine Pflicht, alle Anlagen ausschließlich als PDF einzureichen.
  4. Asymmetrische Verschlüsselung: Nach der Einreichung sperrt das EKR das Dokumentenpaket. Nach § 15 der Verordnung Nr. 424/2017 hat der Auftraggeber vor dem Öffnungstermin keinerlei Zugriff auf den Inhalt des Angebots. [4] [8]

Wann ist das Angebot eingegangen?

Nach § 15 Abs. 3 der ungarischen Verordnung 424/2017 muss das Angebot bis Fristablauf elektronisch eingehen; EKR bestätigt den Eingang, danach ist die Einreichung nicht mehr möglich. Der Beginn des Uploads oder ein Klick genügt nicht als Eingangsbeleg. Bewahren Sie die Bestätigung auf und schließen Sie die Abgabe frühzeitig ab. [9]

Ausfall und Funktionsstörung: Der Fristschutz richtet sich nach § 16 und der Betreiberinformation zu Fällen nach § 22 Abs. 2–3. Relevant sind mindestens 24 Stunden durchgehende Nichtverfügbarkeit in der Einreichungsphase, mindestens 5 Minuten Störung in den letzten 60 Minuten oder eine Störung bei Fristablauf. § 16 Abs. 2 erfasst auch einen untersuchungsbedürftigen Verdacht. Der Auftraggeber legt die neue Frist nach Abs. 3–4 fest; es wird keine feste Dauer automatisch hinzugefügt. Ein lokales Internetproblem belegt keinen zentralen EKR-Ausfall. [10]

FAQ

Ist eine gesonderte qualifizierte elektronische Signatur für die Einreichung im EKR erforderlich?

§ 41/A Kbt. erlaubt keine pauschale Pflicht zur elektronischen Signatur sämtlicher beigefügter Erklärungen. Verfügbare elektronische Formulare in der Erklärungssprache sind zu verwenden; fehlen sie, ist eine einfache elektronische Kopie möglich. Abs. 2 erlaubt besondere Anforderungen für unmittelbar anspruchsbegründende Erklärungen, etwa Garantien oder Bürgschaften. Die Vertretungsmacht bleibt gesondert zu prüfen. [11]

Kann ein Angebot vor Ablauf der Frist zurückgezogen oder geändert werden?

Ja. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot im EKR unbegrenzt zurückgezogen, bearbeitet und neu eingereicht werden. Gewertet wird ausschließlich die letzte fristgerecht übermittelte Fassung. [8]

Was ist bei einer technischen Fehlermeldung während des Uploads zu tun?

Sichern Sie Fehlermeldung, Uhrzeit und Verfahrenskennung und kontaktieren Sie den EKR-Support. Beachten Sie Betreiber- und Auftraggebermitteilungen. Fristschutz gilt unter den Voraussetzungen des § 16, nicht bei jedem individuellen Uploadfehler. [12]

Wie wird der Bieter über Nachforderungen (Aufklärungen) informiert?

Nach der Öffnung veröffentlicht EKR automatisch das Öffnungsprotokoll mit den Daten der Angebotsformulare. Nachforderungs- und Aufklärungsersuchen werden vom Auftraggeber ausschließlich über das EKR-Mitteilungssystem zugestellt, worüber registrierte Benutzer parallel per E-Mail benachrichtigt werden. [13] [14]

Hivatkozások

  1. 2015. évi CXLIII. törvény (Kbt.) — 40–41. §
  2. 424/2017. (XII. 19.) Korm. rendelet — 4. §
  3. 424/2017. (XII. 19.) Korm. rendelet — 6. §
  4. 2015. évi CXLIII. törvény (Kbt.) — 41/A. §
  5. Elektronikus Közbeszerzési Rendszer — EKR
  6. 2015. évi CXLIII. törvény (Kbt.) — 56. §
  7. 424/2017. (XII. 19.) Korm. rendelet — 2. §
  8. 424/2017. (XII. 19.) Korm. rendelet — 15. §
  9. 424/2017. (XII. 19.) Korm. rendelet — 15. § (3)
  10. 424/2017. (XII. 19.) Korm. rendelet — 16. § (1)–(4); 22. § (2)–(3)
  11. 2015. évi CXLIII. törvény (Kbt.) — 41/A. § (1)–(2)
  12. 424/2017. (XII. 19.) Korm. rendelet — 16. §; 22. § (2)–(3)
  13. 2015. évi CXLIII. törvény (Kbt.) — 68. §
  14. 424/2017. (XII. 19.) Korm. rendelet — 2. §; 15. §

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Utolsó szakmai felülvizsgálat: 2026-10-07

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